Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen.
Stand September 2026
Die Antworten sind nicht rechtsverbindlich und spiegeln nur den aktuellen Stand der Informationen wieder. Die FAQs werden je nach Informationslage aktualisiert.
Wenn Ihre Frage nicht auftaucht, mailen Sie diese bitte an mich zur Mit-Aufnahme. Die FAQs haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hier gibt es die neue VDVO
Hier gibt es das neue Handbuch VD
Was ändert sich für mich als Fachbegleitung?
Bleibt es bei den Anrechnungsstunden?
Ja, es bleibt weiterhin bei 10 Anrechnungsstunden für ein ganzes Fachdidaktisches Basismodul. Aktuell ist für SenBJF die Zahl der LAA je FB auf 13 gedeckelt. Weiterhin könnten bei FBs mit weniger als 9 LAA die Abminderungsstunden auf 8 reduziert werden.
In der Region 3 haben wir SemL beschlossen, dafür Sorge zu tragen, dass keine FB unter 9 LAA rutscht und dafür ggf. das Seminartagkonzept aufzuweichen.
Wie ändert sich meine Bezeichnung?
Fachseminarleitungen heißen künftig Fachbegleitungen.
Fachseminare heißen künftig Fachdidaktische Basismodule.
Eine Beschreibung der Aufgaben findet sich hier: Entwurf zur Beschreibung des Arbeitsgebiets von Fachbegleitung
Ändert sich etwas an den Zeiten?
Fachdid. Basismodule Deutsch und Mathematik werden weiterhin in der ersten Schiene (8.00 – 10.30 Uhr) stattfinden, allerdings nur noch 120minütig oder 90minütig – 14täglich. Der Beginn um 8.30 Uhr kann daher beibehalten werden (8.30 – 10.30 Uhr oder 8.30 – 10.00 Uhr).
Das dritte Fachdid. Basismodul wird weiterhin freitags in der zweiten Schiene (11.30 – 14.00 Uhr stattfinden, allerdings auch nur noch 120 oder 90 Minuten 14täglich. Der Beginn kann auf 11.30 Uhr vorgezogen werden, wenn es für alle LAA stundenplantechnisch möglich und gewünscht ist. Ansonsten bleibt es beim Beginn um 12.00 Uhr (12.00 – 14.00 Uhr / 12.00 – 13.30 Uhr).
Warum verkürzt sich die Seminarzeit?
Die neue Verordnung sieht für die Fachdid. Basismodule eines LAA in den 18 Monaten nur noch 100 Stunden Seminarzeit insgesamt vor. In der Grundschule werden diese 100 Zeit-Stunden auf die drei Fächer verteilt = 33 Zeit-Stunden je Fachdid. Basismodul.
Vorgeschlagen werden vom BLiQ 90minütige Veranstaltungen 14täglich = insgesamt ca. 22 Monomere á 90 Min. je LAA. Bei 120minütigen Veranstaltungen sind es danach ca. 17 Monomere. Diese 22 oder 17 Sitzungen sollen über die drei Semester verteilt sein und rechtzeitig vor Beginn des Prüfungszeitraums enden.
Folgender Richtwert ist hierfür praktikabel:
90Min Sitzung = 9 Sitzungen je Semester
120Min Sitzungen = 7 Sitzungen je Semester
90&120Min Sitzungen im Wechsel = 8 Sitzungen je Semester.
Hier ein .Beispiel
Wer ist mein Dienstvorgesetzter?
Es bleiben weiterhin die Allg. Seminarleitungen die Dienstvorgesetzten der Fachbegleitungen. Die Allg. Seminarleitungen heißen künftig Qualifizierungskoordinator:innen. Die aktuellen Zuständigkeiten bleiben erhalten.
Was hat es mit der Arbeitszeiterfassung auf sich?
Gem. VV DaaO müssen Fachbegleitungen ihre Arbeitszeit (Stunden der Abordnung) erfassen und den Beleg monatlich bei der zuständigen Qualifizierungskoordination abgeben. Das Festhalten der Arbeitszeit kann absolut allgemeingültig erfolgen und die Eintragungen werden nicht kontrolliert.
Die jeweiligen QLK stellen hierzu ökonomische Verfahren zur Verfügung.
Wie trage ich ein Vertiefungsmodul ein?
Allen FB wird eine Quali zur „Eintragung in die blaue Fortbildungsdatenbank“ angeboten, um selbstständig VM einzutragen. Ein Muster zur Eintragung gibt es hier: Formular für Angaben zu Vertiefungsmodule (Stand 22.06.2026)
Wie plane ich ein Vertiefungsmodul?
Inhalte:
• An Bedarfen orientiert,
• Dreischritt (z.B. 90 Min Input, 150 Min Erprobung, 60 Min Reflexion),
• Angebot an eigene LAA möglich, ggf. zusammen mit QLK
Organisation:
• Eintrag in „blaue“ Fobi-Datenbank (Online-Schulung n.d.
Sommerferien)
• Schiene III ist immer komplett reserviert dafür
(15.00 – 17.30 Uhr)
• Raumbuchung über Fr. Wussow
Wie plane ich Beratungs- und Unterstützungsangebote?
- LAA entscheiden selbst bei wem und wie oft – Zeitnachweis 20 Std. insgesamt bis zum Ende der Ausbildung
- unbedingt Angebote im Arbeitsplan ausweisen, z.B.:
- Vor oder nach dem Seminar bzw. in der Nicht-Seminarwoche = Sprechstunde mit/ohne Anmeldung, alleine oder in Teilgruppen,
- nachmittags z.B. Beratung: FB trifft sich mit LAA UND der Qualifizierungslehrkraft, um Probleme bei der Planung/ Durchführung des Unterrichts zu besprechen.
- In der Schule besteht Möglichkeit zur Hospitation, z.B. die FB bietet die Möglichkeit,
nach vorheriger Anmeldung im Unterricht der FB zu hospitieren. Gespräch über
die Hospitation in der folgenden Woche vor dem Seminar.
Oder KUC: FB organisiert für je zwei LAA eine Tandemhospitation, damit Sie sich gegenseitig im Unterricht besuchen können. - Oder die FB bietet die Möglichkeit für eine laufende Unterrichtsreihe ein fachliches
Unterrichtscoaching zu nutzen. - Oder Materialservice: Zu einer Unterrichtsreihe stellt die FB ein digitales Materialpaket zusammen, das zur Planung der Reihe genutzt werden kann.
SenBJF schlägt im Handbuch vor:
- Beratungen, die einen Bezug zu den
fachdidaktischen Basismodulen II oder
Vertiefungsmodulen aufweisen und außerhalb der
Modulzeit angeboten werden.
Hierzu zählen insbesondere:
• Unterrichtscoaching/Ko-Konstruktion von
Unterricht; im Fall eines selbständig
durchgeführten kollegialen
Unterrichtscoaching von LAA zu LAA die
Metareflexion mit der Fachbegleitung
• kollegiale Fallberatung und Reflecting Team
zu Anliegen der Lehramtsanwärterin/des
Lehramtsanwärters
• Arbeit mit Fallvignetten
• Reflexionsgespräche zu
Gruppenhospitationen im Unterricht bei einer
Lehramtsanwärterin/ einem
Lehramtsanwärter
Was ändert sich an den UBs?
• weiterhin 1 UB je Fach & Halbjahr!
• ein UB nach Wahl je LAA,
• 3+3+3+1 = 10 UBs als Minimum!
• Entwurf gem. Handbuch VD
• Notizen/ Feedback zum UB im „Professionalisierungsportfolio“
ablegen lassen
• „Im Verlauf des VDs ist das Schreiben
eines vollständigen Unterrichtsentwurfs für
die unterrichtspraktische Prüfung
sukzessive zu entwickeln. Dieser sollte
ausgedruckt nach Möglichkeit den Umfang
von zehn Seiten nicht überschreiten (plus
Anhang). – S.47 – Handbuch VD (2026)
Vorschläge für Kapitel im Unterrichtsentwurf gem. Handbuch VD:
Dazu können gehören:
• die Einordnung des Unterrichtsthemas in eine fortlaufende Unterrichtsreihe sowie in
längerfristige Lern- und Kompetenzentwicklungsprozesse,
• der Bezug zu Rahmenlehrplan, Fachcurriculum und fachlichen Anforderungen,
• die Darstellung relevanter Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler,
• die Berücksichtigung von Lernständen, Lernverläufen und vorhandenen Hinweisen zur
Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler,
• die Darstellung, wie vorausgegangene Lernprozesse, Beobachtungen und Reflexionen
in die weitere Planung einbezogen wurden,
• die didaktische Analyse des Unterrichtsgegenstandes,
• die Analyse der Aufgaben und Lerngelegenheiten,
• die Begründung methodischer, medialer und sozialer Entscheidungen,
• Überlegungen zu Diagnose, Förderung, Sprachbildung, Differenzierung und
Unterstützung
• sowie die Formulierung eines Entwicklungs- oder Beobachtungsanliegens.
Was ändert sich für mein Fachseminar (neu: Fachdidaktisches Basismodul)?
Sind die Sitzungen 90 oder 120 Minuten lang?
In der neuen Verordnung wird es eine Gesamtstundenzeit vorgeschrieben geben: 100 Stunden je LAA für alle drei Fachdid. Basismodule = 33 Stunden je Fachdid. Basismodul.
Auf die drei Semester verteilt ergibt sich daraus ein 14täglicher Rhythmus á 90 Minuten. Dadurch erhält man ca. 22 Monomere. Da die 90-Minuten-Monomere von vielen FSL & LAA als zu kurz bewertet wurden, ist es sinnvoll auf 120 Minuten je Sitzung zu gehen. Dadurch reduziert sich allerdings die Zahl der verpflichtenden Monomere je LAA auf ca. 17 Sitzungen. Die in den Fachgruppen erarbeiteten Ideen für die einzelnen Sitzungen müssten dann auf die 17 Sitzungen verteilt werden.
Dabei sollte beachtet werden, dass die Inhalte nur VORSCHLÄGE sind und jede Fachbegleitung bedarfsorientiert arbeiten sollte, d.h. die Wünsche und Interessen der LAA zu berücksichtigen.
In den Arbeitsplänen muss dann ausgewiesen werden, ob es sich um 90-Min-Veranstaltungen handelt oder um 120 Min.-Veranstaltungen. Die LAA müssen dann Buch darüber führen (Professionalisierungsportfolio), wie viele Stunden sie in jedem Fachdid. Basismodul absolviert haben.
Eine Sitzung nennt sich künftig Monomer. 2-3 Sitzungen zu einem Thema wird mit dem Begriff Modul(komplex) benannt.
Das gesamte Fachseminar heißt künftig Fachdidaktisches Basismodul.
Gilt weiterhin das Curriculum für Fachseminare?
Die Fach-Konzeptgruppen haben Vorschläge erarbeitet, welche Inhalte unbedingt vermittelt werden sollten. Eine einzelne Sitzung wird künftig Monomer genannt. Wenn es 2-3 Sitzungen zu einem Thema gibt, dann sind diese 2-3 Monomer-Sitzungen ein Modulkomplex. So gibt es z.B. in Deutsch den Modulkomplex „Lesen“ bestehend aus 2-3 Monomer-Sitzungen.
Die einzelnen Fächer werden noch Sitzungen haben, auf denen Ideen für einzelne Monomer-Sitzungen erarbeitet/vorgestellt werden. Jede Fachbegleitung entscheidet SELBST, welche Inhalte in den 17 Monomeren á 120 Minuten bzw. 22 Monomeren á 90 Minuten vermittelt werden sollen entsprechend den individuellen Bedürfnissen der LAA.
Was passiert mit dem Blended Learning?
Das Blended Learning in der NICHT-Fachseminarwoche fällt ab Sommer weg, und zwar sowohl für neue LAA als auch für Bestands-LAA! In der neuen Verordnung gibt es hierzu einen Paragrafen.
In den Wochen ohne Fachdid. Basismodul bieten die Fachbegleitungen den LAA Unterstützung an, z.B. durch: Sprechstunden, Coachingformate, zusätzliche Unterrichtsbesuche ohne vollständige Planung, Samstagtreffen, Gruppenhospitationen. Die Unterstützungsangebote müssen in den Arbeitsplänen ausgewiesen werden.
Die LAA müssen ca. 20 Stunden Unterstützung / Beratung annehmen (und im Professionalisierungsportfolio mit Unterschrift dokumentieren). Die Verteilung der 20 Std. auf die drei Fachbegleitungen, die Qualifizierungskoordinator:innen und/oder die Qualifizierungslehrkräfte sowie den drei Semestern erfolgt individuell und in Absprache mit der Qualifizierungskoordination (je nach individ. Bedarf).
Wieviele UBs muss ich durchführen?
Die neuen LAA erhalten mindestens 10 UBs.
Sinnvoll für die Verteilung ist: 1 UB je Fach und je Semester, also insgesamt 3×3 = 9 UBs. Zusätzlich müssen die LAA dann 1 Wahl-UB absolvieren (möglichst im 1. oder 2. Semester). Die LAA müssen weiterhin ihre UBs schriftlich festhalten und die Durchführung mit der eigenen Unterschrift bestätigen = Verantwortungsübernahme!
Weitere UBs können auch über die 20 Std. Unterstützung erfolgen (dann z.B. als Coaching oder ohne Entwurf).
Gibt es weiterhin Beurteilungen?
Ja, es bleibt bei den altbekannten Gutachten: verbale Gutachten am Ende des 1.+2. Semesters und benotetes Gutachten zum Ende des 3. Semesters. Die Gutachten haben nun andere §§ .
Ändert sich etwas an der Staatsprüfung?
Nein, es bleibt bei zwei Fachstunden die gezeigt werden und der Vierer-Prüfungskommission (2 Fachbegleitungen, Schulleitung und Vorsitz).
Ändert sich etwas an der Modulprüfung?
Fachbegleitungen sind weiterhin Zweitprüfende in der Modulprüfung. Allerdings darf eine Qualifizierungskoordination seine eigenen LAA nicht mehr als Erstprüfer prüfen, sondern nur noch fremde LAA. Für die Fachbegleitungen gilt das nicht.
Was passiert, wenn LAA an einem Monomer krankheitsbedingt nicht teilnehmen können?
Es liegt in der Eigenverantwortung der LAA, Inhalte selbstständig nachzuarbeiten. Es bedarf keiner Hausaufgaben oder Kontrollen o.Ä.
SenBJF schlägt hierzu vor:
Je nachdem wie lange der Ausfall der Fachbegleitung oder der/des LAA dauert, gibt es folgende
Möglichkeiten:
Bei Ausfall einzelner Modulveranstaltungen:
• Der Ausfall bis zu 2 Modulveranstaltungen je Semester kann über Aufgaben nachgearbeitet
werden.
• Eine digitale Teilnahme (Videokonferenz) kann für erkrankte LAA ggf. ermöglicht
werden.
• Bei Erkrankung der Fachbegleitung kann geprüft werden, ob sich die
Modulveranstaltung in eine Woche ohne Modulveranstaltung verschieben lässt.
Bei längerem Ausfall des Fachdid. Basismoduls:
• Bei längerem Ausfall des Fachdid. Basismoduls können die in der Qualifizierungsdatenbank
veröffentlichten anderen Fachdid. Basismodule mit ähnlichem Standard und Thema herangezogen werden. (ab SJ 2027/28)
• Notfalls kann in Absprache mit der Qualifizierungskoordinatorin oder dem
Qualifizierungskoordinator auch ein Vertiefungsmodul mit ähnlichem Standard und
Thema absolviert werden.
• Wenn beides nicht möglich ist, kann eine Aufgabe im Umfang des Ausfalls
gestellt werden.
Bei längerfristigem Ausfall:
• Bei längerfristigem Ausfall der Fachbegleitung werden die LAA zu einer anderen
Fachbegleitung umgesetzt, wie jetzt auch.
• Bei längerfristigem Ausfall der LAA im Umfang von 49 Kalendertagen wird auf Antrag
die Ausbildung verlängert und ein individueller Qualifizierungsplan erstellt.
Was passiert, wenn ich ein Monomer nicht anbieten kann (z.B. Krankheit oder Feiertag)?
Für das dritte Fach besteht automatisch die Möglichkeit in der Folgewoche die Sitzung nachzuholen, da die LAA zur Zeit des Fachdid. Basismoduls „frei“ haben.
Für die Deutsch- und Matheseminare besteht die Möglichkeit Sitzungen am Seminartag in der 2. Schiene nachzuholen. Da das Fachübergreifende Basismodul auch nur noch 14täglich stattfindet, haben die LAA am Seminartag jede zweite Woche „frei“ in der 2. Schiene.
Auch kann eine Non-Präsenz-Aufgabe gestellt werden. FS Sitzungsplan Beispiel für 90 und 120 Min
Stimmt es, dass auch Bestandslehrkräfte an meinen Sitzungen teilnehmen können?
Ja, ab dem SJ 2027/28 sollen alle Fachbegleitungen je Semester einen Dreischritt (1 Sitzung Input + 1 Sitzung Reflexion + dazwischen Erprobung) aus ihrem Arbeitsplan in die Fortbildungsdatenbank eintragen. Einüben sollen die Fachbegleitungen den Dreischritt schon ab sofort.
Es ist aber fraglich, ob Bestandslehrkräfte für eine 90 bzw. 120minutige Sitzung zu Besuch kommen und ob sie überhaupt um 8.30 Uhr oder freitags um 12.00 Uhr freigestellt werden.
Was hat es mit den Vertiefungsmodulen auf sich?
In der 3. Zeitschiene (15.00 – 18.00 Uhr) finden Vertiefungsmodule statt.
Aktuell bietet jede Fachbegleitung EINE Veranstaltung pro Schuljahr an und trägt sie in die Fortbildungsdatenbank als Dreischritt ein (1. Inputsitzung – 2. Erprobung in der Schule – 3. Reflexionssitzung).
Mein Vorschlag für die Vertiefungsmodule ist zum einen Inhalte anzubieten, die man als Fachbegleitung gerne macht und nie schafft, z.B. Workshop im Grips-Theater mit anschl. Theaterbesuch oder I-Mint-Akademie oder Zoo-Besuch mit Workshop in der Zooschule. Diese Inhalte kann man mit den eigenen LAA absprechen und dann entweder die LAA als geschlossene Gruppe sich anmelden lassen oder ggf. zusammen mit den Mentor:innen der eigenen LAA das Vertiefungsmodul durchführen (erweiterter Personenkreis).
Die Vertiefungsmodule sollten vorzugsweise an den Schulen stattfinden. Die Raumbuchung durch die Fachbegleitungen ist hier vermutlich einfacher, da die Räume nachmittags i.d.R. nicht belegt sind und dies einen Fahrweg für die Fachbegleitungen erspart.
Bei Bedarf können Vertiefungsmodule am eigenen Seminarstandort oder auch am Hauptstandort des BLiQ im Fürstenbrunner Weg 22-30, 14059 Berlin durchgeführt werden. Die Raumkapazitäten am Hauptstandort sind allerdings begrenzt.
Räume im Standort Spandau können über Frau Wussow gebucht werden: nicole.wussow@ivordi-berlin.de
Räume im BLiQ können über das Funktionspostfach gebucht werden: Lucie.Herpell@senbjf.berlin.de
Was sind Monomere, Module, Basismodule?
Eine Fachseminarsitzung nennt sich künftig Monomer.
2-3 Sitzungen zu einem Thema wird mit dem Begriff Modul(komplex) benannt.
Das gesamte Fachseminar heißt künftig Fachdidaktisches Basismodul.
Gibt es weiterhin Gruppenhospitationen?
Ja, 1x je Halbjahr ist eine Gruppenhospitation verbindlich. In der neuen VDVO steht, dass die Gruppenhospitationen und die anschl. Reflexionen NICHT zu den Minuten des Fachdid. Basismoduls zählen. Die Gruppenhospitation kann auch vor oder nach einer Seminarsitzung stattfinden, z.B. 8.00-8.45 Uhr Gruppenhospitation// 8.45-9.30 Reflexion // 9.30-10.30 Uhr Monomer-Thema mit 60Min. Individuelle Gruppenhospitationen wären aber auch als Begleitformat denkbar (z.B. könnten LAA individuell bei der FB hospitieren, wenn es stundenplantechnisch bei Beiden passt). Weiterhin besteht die Möglichkeit im 3. Fach die Gruppenhospitation in der NICHT-Fachdid.Basismodul-Woche stattfinden zu lassen und in D + Ma in der 2. Schiene in der Woche, in der Fachübergreifende Basismodul nicht stattfindet.
Die Gruppenhospitation muss NICHT zwangsweise vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum stattfinden, sodass ggf. Drittsemestler keine Hospitation im 3. Semester erleben.
Durch Krankheit verpasste Unterrichtshospitationen müssen nicht nachgeholt werden. Ggf. kann den LAA angeboten werden, in einer anderen Unterrichtstunde zu hospitieren.
Was mache ich in der Woche ohne Präsenzseminar?
In der Nicht-Fachdid.Basismodul-Woche sollen die FB Begleitformate anbieten, und zwar ca. im zeitlichen Umfang eines Monomers (90 Min.). Das können Telefonate sein oder Einladungen in den eigenen Unterricht oder ein Dreiertreffen LAA+FB+Mentorin oder oder oder.
Im Arbeitsplan sollten die FB in der Nicht-Fachdid.Basismodul-Woche ihre Angebote eintragen, z.B. als „Katalog“ zur Auswahl für die LAA oder auch als feste Zeiten (z.B. Telefon / Hospi bei FB/ KUC).
Die LAA müssen ihre in Anspruch genommene Zeit bei den FSL notieren und im Professionalisierungsportfolio nachweisen und können selbst entscheiden wann und bei wem sie Beratungszeit belegen.
Fachbegleitungen dürfen ausschließlich LAA beraten / unterstützen, die ihrem Fachdid. Basismodul angehören.
Spätestens im dritten Semester findet kein FUC mehr zu UBs oder zur Staatsprüfungsreihe statt. Zur Staatsprüfungsstunde und -reihe findet aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich keine Beratung statt.
Ist der Donnerstag der UB-Tag?
Nein! Die Deutsch- und Mathefachbegleitungen können ihren UB-Tag an JEDEM Tag haben außer an ihrem Seminartag. Die FB am Freitag sollten beim Donnerstag als Besuchstag bleiben, da sie LAA aus versch. Seminartagen haben.
Finden alle Seminare im BliQ statt oder dürfen weiterhin auch Seminare an den Schulen stattfinden?
Die Sitzungen können sowohl im BLiQ bzw. im Außenstandort Spandau als auch in der Schule stattfinden. Bitte Fahrtwege zw. 1.+2. Schiene beachten.
Wann gibt es ein überarbeitetes Handbuch bzw. eine angepasste neue Ausbildungsordnung?
Beides ist bereits erschienen. Den Link findet man im Kopf dieser FAQ.
Was muss bei der Erstellung des Seminarplans beachtet werden?
1) Damit die LAA vom 1. Semester bis zum Prüfungszeitraum auf 33 Std. Seminarzeit kommen, sollten je Semester folgende Sitzungszahlen geplant werden:
a) 90 Min-Sitzung = ca. 9 Sitzungen //
b) 120 Min-Sitzungen = ca. 7 Sitzungen //
c) 90/120 Min-Sitzungen gemischt = ca. 8 Sitzungen //
2) Angebote/Vorschläge für Beratungen & Unterstützungen sollten im Plan mit aufgeführt werden (inkl. Hinweise wann es das Angebote gibt und wie LAA sie „buchen“ können).
Bitte bedenken, dass LAA ihre Beratungszeit auch komplett bei anderen Fachbegleitungen „buchen“ können – daher im Plan keine „verpflichtenden“ Beratungsslots für die Gesamtgruppe ausweisen, sondern nur für Einzelberatungen oder Kleingruppenberatungen.
3) Vertiefungsmodule am Nachmittag (1x je Schuljahr!!) nicht in den Seminarplan eintragen, da diese offiziell für alle Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Wenn in Absprache mit eigenen LAA ein Vertiefungsmodul geschlossen für eigene LAA angeboten werden soll, dieses z.B. am Ende des Plans als ein weiteres Format notieren.
LAA können nicht zur TN verpflichtet werden. Außerdem gibt es die Vorgabe, dass die LAA nur max. 50% der Vertiefungsmodule in ihren Fächern absolvieren dürfen.
4) Es gibt die Anordnung, dass im Seminarplan (1x je Semester!!) einen Dreischritt durchgeführt werden muss. Erfahrungsgemäß haben wir das im Fachseminar schon immer gemacht, indem wir zu einem Thema Beispiele aus dem Unterricht
mitgebracht und die LAA darum gebeten haben (freiwillig) die ein oder andere Idee im Unterricht auszuprobieren und später im Semester von Erfahrungen zu berichten.
Später sollen diese Sitzungstermine (Inputsitzung Teil 1 & Reflexionssitzung Teil 3) auch in die Datenbank eingetragen werden.
5) Die Gruppenhospitation gehört nicht zu den 33 Std. Seminarzeit, ist aber für die LAA verpflichtend. Gleiches gilt für die Auswertung im Anschluss.
Was müssen Qualifizierungslehrkräfte wissen?
Inwiefern nehmen Qualifizierungslehrkräfte an den Nachbesprechungen von Unterrichtsbesuchen teil?
Die Qualifizierungslehrkräfte können in Absprache an den Nachbesprechungen von Unterricht
teilnehmen, um ggf. didaktische und pädagogische Handlungsmuster der LAA besser wahrnehmen und konsequent beraten zu können. Mindestens ein Mal im Verlauf der Ausbildung sollte dies erfolgen.
Wenn Schulen LAA und Qualifizierungslehrkräfte in der/n Stunde/n nach einem UB nicht freistellen, muss dann ein Besprechungstermin am Nachmittag auch mit den Qualifizierungslehrkräften gefunden werden?
Hier sind individuelle Absprachen zu treffen. Qualifizierungslehrkräfte können, müssen aber nicht zu Besprechungen per Videokonferenzen eingeladen werden.
Wie sieht meine Schulleitung die Anrechnungsstunden für mich?
Die grundlegende 1,0 Stunde für die QLK sowie die weiteren 0,5 Std je aktivem neuen LAA werden in der Bildungsstatistik „gebucht“. In Spandau gibt es zusätzlich s.g. Controllingmappen für die Schulleitungen, in dieser sind die Stunde immer zu sehen.
Für welche „neuen Lehrkräfte“ sind die Qualifizierungslehrkräfte zuständig?
Die Qualifizierungslehrkräfte beraten und begleiten vorwiegend die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Bereichen Unterricht, Erziehung, Elternarbeit, Gremienarbeit und bei weiteren Aufgaben im schulischen Kontext. Sie unterstützen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter durch Unterrichtscoachings, Unterrichtsbesuche bei den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Hospitationen im eigenen Unterricht.
Das gleiche gilt für neue PKBKräfte sowie Quer- und Seiteneinsteigende auch schon vor Beginn des Vorbereitungsdienstes. Lehrkräfte, die nach dem Vorbereitungsdienst oder nach längerer Berufstätigkeit durch einen Schulwechsel neu an die Schule kommen, werden durch ein Onboarding unterstützt.
Können Fachbegleitungen in Personalunion auch als Qualifizierungslehrkräfte tätig sein?
Ja, unter der Voraussetzung, dass man nicht für die/den gleiche/n Lehramtsanwärterin oder
Lehramtsanwärter sowohl Qualifizierungslehrkraft als auch Fachbegleitung sein kann. Die
Qualifizierungslehrkräfte dürfen, anders als die Fachbegleitungen, nicht an der Bewertung und
Notengebung der LAA beteiligt sein.
Kann weiterhin eine fachliche Begleitung durch anleitende Lehrkräfte (Mentor:innen) an der Schule erfolgen?
Wenn an der Schule bisher eine fachliche Anleitung durch anleitende Lehrkräfte stattfand, ist dies weiterhin möglich, insbesondere in Form von Doppelsteckungen und Hospitationsmöglichkeiten.
Der Austausch mit den Qualifizierungslehrkräften ist ausdrücklich erwünscht.
Wie und ab wann werden die Qualifizierungslehrkräfte qualifiziert?
Zunächst werden die benannten Qualifizierungslehrkräfte von den jetzigen Schulpraktischen
Seminaren im Schulbezirk eine Einladung zu einem ersten Treffen nach den Osterferien 2026
erhalten. In insgesamt fünf Pflichtbausteinen, die i.d.R. jeweils nachmittags 15:00 – 18:00 Uhr
stattfinden werden, werden die Qualifizierungslehrkräfte dann tätigkeitsbegleitend und zum Teil gemeinsam mit neuen Fachbegleitungen qualifiziert. Die in der Orientierungshilfe zur Auswahl der Qualifizierungslehrkräfte genannten Qualitätsstandards sollen am Ende der Qualifizierungsreihe erreicht sein. Anlage 2 – Orientierungshilfe BenennungQualifizierungslehrkräfte
Erst nach vollständiger Absolvierung der Quali-Reihe erhalten die QLK eine Bescheinigung, die als Fortbildung anerkannt ist.
Werden auch die Qualifizierungslehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft abgefragt und qualifiziert?
Ja, die Namen der Qualifizierungslehrkräfte werden von den Schulpraktischen Seminaren der
Bezirke abgefragt.
Schulen in freier Trägerschaft brauchen nur dann eine Qualifizierungslehrkraft benennen, wenn an der Schule eine Lehramtsanwärterin oder ein Lehramtsanwärter im August 2026 neu beginnen wird. Wenn zum August 2026 keine neue Lehramtsanwärterin oder kein neuer Lehramtsanwärter aufgenommen wird, muss zunächst keine Qualifizierungslehrkraft benannt und qualifiziert werden.
Dies kann passend zur Aufnahme einer Lehramtsanwärterin oder eines Lehramtsanwärters zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgen
Welche Anrechnungsregeln gibt es für die Tätigkeit als Qualifizierungslehrkraft?
Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind Anrechnungsregelungen auf das wöchentliche
Unterrichtsdeputat vorgesehen. Jede Schule erhält pauschal eine Anrechnungsstunde sowie
zusätzlich eine halbe Anrechnungsstunde pro neuer Lehramtsanwärterin bzw. pro neuem
Lehramtsanwärter im herkömmlichen und im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
Hat eine Schule mehr als eine Qualifizierungslehrkraft, erfolgt eine Aufteilung der
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie der Anrechnungsstunden in Verantwortung der Schulleitung.
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aus dem Quereinstieg bekommt die Schule
gemäß VV Zumessung zwei Anrechnungsstunden. Hier entscheidet die Schulleitung, wie sie diese Ressource einsetzt. Für Teilnehmende des Anpassungslehrgangs und für PKB-Kräfte gibt es keinen separaten Anrechnungstatbestand, die Tätigkeit ist in der Pauschalstunde inbegriffen.
Gemeinschaftsschulen können vor dem Hintergrund der besonderen schulstufenübergreifenden Struktur mit zwei Qualifizierungslehrkräften planen, d.h. die Schule erhält auch zwei pauschale Anrechnungsstunden.
Wird es weiterhin eine separate Anrechnung für die Betreuung von Studierenden im Praxissemester geben?
Laut VV Zumessung gibt es weiterhin mindestens zwei Anrechnungsstunden für Studierende im
Praxissemester. Die Betreuung erfolgt weiterhin durch entsprechend ausgebildete Mentorinnen und Mentoren im Praxissemester. Dafür sind die Qualifizierungslehrkräfte nicht zuständig, könnten aber beide Funktionen in Personalunion wahrnehmen.
Wird es weiterhin eine separate Anrechnung für die Betreuung von Quereinsteigenden geben?
Laut VV Zumessung gibt es weiterhin zwei Anrechnungsstunden für die (fachliche) Betreuung von Quereinsteigenden, unabhängig von der zusätzlichen Begleitung durch Qualifizierungslehrkräfte.
Beide Funktionen können in Personalunion wahrgenommen werden.
Erhält eine benannte Qualifizierungslehrkraft auch eine Anrechnungsstunde, wenn es keine Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter oder PKB-Kräfte an der Schule gibt?
Anrechnungsstunden wird es nur dann geben, wenn auch die entsprechende Tätigkeit anfällt.
Muss ich eine Stellungnahme als Qualifizierungslehrkraft über die LAA abgeben?
Eine (kriterienorientierte) Vorlage für die schriftliche Stellungnahme der QKL zur
Kompetenzentwicklung und zur Entwicklung der Reflexionsfähigkeit der LAA sowie zum Umfang
der durchgeführten Begleitformate der LAA (vgl. § 15 Abs. 3 VDVO) wird demnächst vorbereitet.
Was sieht SenBJF als Aufgaben für die QLK an?
LAA können bei ihrer QLK auch Beratungsminuten sammeln. SenBJF schlägt hierzu im Handbuch vor:
- Beratungen, die einen Bezug zu den
Aufgaben von Lehrkräften nach SchulG § 67
aufweisen, insbesondere zu Unterrichten,
Erziehen, Beurteilen und Bewerten, Beraten
und Betreuen
• Reflexionsgespräche zum Unterrichtsbesuch
oder zur Hospitationsstunde
Auf welche Grundlagen für die Ausbildung an meiner Schule sollte ich achten?
Den Schulleitungen wurden Tipps und Hinweise zugetragen, die auch durch die QLK eingefordert werden sollten: Anschreiben Schulen Herbst 2026 final
Was ändert sich für neue LAA?
Sind die neuen LAA eine Gruppe?
Ja, die neuen LAA sind in einer Seminargruppe an einem Seminartag. Das Fachübergreifende Basismodul findet 14täglich für die neuen LAA statt. In den Fachdid. Basismodulen sind die LAA weiterhin gemischt.
Haben die neuen LAA UBs?
Ja, insgesamt 10 UBs in den drei Semestern. Das Handbuch schlägt vor: mindestens einen UB je Fach und Halbjahr = 3×3 UBs sowie zusätzlich einen Wahl-UB im 1. oder 2. Semester. Hier das Belegblatt UB
Haben die neuen LAA Modulprüfungen?
Ja, es gibt weiterhin 1 Modulprüfung, allerdings wird es nur noch multimediale Modulprüfungen als Format geben. Außerdem ist der Erstprüfer ein fremder Qualifizierungskoordinator. Die Fachbegleitungen bleiben Zweitprüfende.
Was tun die neuen LAA in der Nicht-Fachseminarwoche?
Die neuen LAA nehmen Unterstützungsangebote der Fachbegleitungen an, z.B. Sprechstunden, Coaching oder zusätzliche UBs ohne schriftliche Planung. Sie müssen ca. 20 Stunden Unterstützung durch die drei Fachbegleitungen, die Qualifizierungslehrkräfte und die Qualifizierungskoordinator:innen insgesamt annehmen und im Belegblatt Begleitformate nachweisen.
LAA können NICHT zu Beratungsangeboten verpflichtet werden!
Auch von SenBJF wird ein Belegungsnachweis angeboten.
Es zählen dabei ausschließlich die Minuten, die LAA GEMEINSAM mit der FB verbracht haben!
Müssen die neuen LAA auch die Vertiefungsmodule besuchen?
Ja, die neuen LAA müssen Vertiefungsmodule im Umfang von 30 Zeitstunden verteilt auf die drei Semester besuchen und nachweisen. Das kann auch bei fremden Fachbegleitungen oder Qualifizierungskoordinator:innen geschehen. Die Besuche müssen im Professionalisierungsportfolio nachgewiesen werden. Von SenBJF wird ebenfalls ein Belegungsnachweis zur Verfügung gestellt.
Wie viele Stunden Ausbildungsunterricht haben die neuen LAA?
Sie haben 12 Stunden (statt aktuell 10) Stunden und werden mit 10 Stunden den Schulen angerechnet. Bei den Bestands-LAA bleibt es bei 10 Std. Unterricht.
Was ändert sich an den Beurteilungen?
Es bleibt bei den bekannten verbalen Gutachten am Ende des 1.+.2. Semesters und der benoteten Beurteilung am Ende des 3. Semesters.
Finden überregionale Zuweisungen statt?
Es wird an der Regionalisierung festgehalten. Vereinzelt kann es vorkommen, dass LAA sich für einen Wechsel des Fachdid. Basismoduls im BLiQ auch ein Fachdid. Basismodul einer anderen Region wünschen.
Was ändert sich für die Bestands-LAA?
Wie viele UBs haben die Bestands-LAA?
Es bleibt bei den Pflicht-UBs 1x je Fach und Semester = 3×3 sowie 2x Wahl-UBs = 11 UBs insgesamt.
Was ändert sich an den FS-Sitzungen?
Nach aktuellem Stand wird es eine Übergangsregelung geben: Bestands-LAA haben ab Sommer denselben Zeitumfang bei den Fachdid. Basismodulen, wie die neuen LAA, d.h. 120 oder 90 Minuten 14täglich.
Die restlichen 30 bzw. 60 Minuten sollen die Bestands LAA durch individuelle Beratung/ Unterstützung erfahren, z.B. FUC oder Tandemhospitation oder Sprechstunden. Außerdem sollen die Bestands-LAA Vertiefungsmodule besuchen, um den Zeitverlust im Fachdid. Basismodul zu kompensieren.
Eine Übersicht der Übergangsregelungen findet sich hier: Infoblatt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter final
Was wird aus dem Blended Learning?
Bestands-LAA haben ab Sommer kein Blended Learning mehr. In der NICHT-Seminarwoche nehmen auch die Bestands-LAA die Unterstützungsangebote ihrer Fachbegleitungen teil (Sprechstunde, Coachingangebote, zusätzliche UBs ohne schriftlicher Planung).
Müssen Bestands-LAA auch Vertiefungsmodule nachmittags besuchen?
Der Wahlbaustein im Fachübergreifenden Basismodul wird in unserer Region von Bestands-LAA durch Vertiefungsmodule ersetzt. Zusätzlich sollen die LAA den Zeitverlust in den Fachdid. Basismodulen durch Besuch von Vertiefungsmodulen kompensieren (aktuell ist geplant, dass LAA im 2. Semester ca. 2+1 Vertiefungsmodule und LAA im 3. Semester ca. 1 Vertiefungsmodul besuchen sollen).

