Archiv für den Tag: 8. März 2026

FAQ – Was ändert sich in Region 3 für Fachseminarleitungen?

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen. Zum besseren Verständnis finden Sie fast durchgehend noch die altbekannten Bezeichnungen der Personen und Veranstaltungen.

Stand März 2026

Die Antworten sind nicht rechtsverbindlich und spiegeln nur den aktuellen Stand der Informationen wieder. Die FAQs werden je nach Informationslage aktualisiert.

Wenn Ihre Frage nicht auftaucht, mailen Sie diese Bitte an mich zur Mit-Aufnahme. Die FAQs haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was ändert sich für mich als Fachseminarleitung?

Ja, es bleibt weiterhin bei 10 Anrechnungsstunden für ein ganzes Fachseminar.

Fachseminarleitungen heißen künftig Fachbegleitungen.

Fachseminare heißen künftig Fachdidaktische Basismodule.

Deutsch und Mathematik werden weiterhin in der ersten Schiene (8.00 – 10.30 Uhr) stattfinden, allerdings nur noch 120 Minuten 14täglich. Der Beginn um 8.30 Uhr kann daher beibehalten werden (8.30 – 10.30 Uhr).

Das dritte Fach wird weiterhin freitags in der zweiten Schiene (11.30 – 14.00 Uhr stattfinden, allerdings auch nur noch 120 Minuten 14täglich. Der Beginn kann auf 11.30 Uhr vorgezogen werden, wenn es für alle LAA stundenplantechnisch möglich und gewünscht ist. Ansonsten bleibt es beim Beginn um 12.00 Uhr (12.00 – 14.00 Uhr).

Die neue Verordnung sieht für die Fachseminarzeit eines LAA in den 18 Monaten nur noch 100 Stunden Seminarzeit vor. In der Grundschule werden diese 100 Zeit-Stunden auf die drei Fächer verteilt = 33 Zeit-Stunden je Fach.

Vorgeschlagen werden vom BLiQ 90minütige Veranstaltungen 14täglich = insgesamt ca. 22 Fachseminarsitzungen je LAA. Bei 120minütigen Veranstaltungen sind es danach ca. 17 Fachseminarsitzungen. Diese 17 Sitzungen sollen über die drei Semester verteilt sein.

Es bleiben weiterhin die Allg. Seminarleitungen die Dienstvorgesetzten der Fachseminarleitungen. Die Allg. Seminarleitungen heißen künftig Qualifizierungskoordinator:innen. Die aktuellen Zuständigkeiten bleiben erhalten.

Was ändert sich für meine Fachseminararbeit?

In der neuen Verordnung wird es eine Gesamtstundenzeit vorgeschrieben geben: 100 Stunden je LAA für alle drei Fachseminare = 33 Stunden je Fachseminar.

Auf die drei Semester verteilt ergibt sich daraus ein 14täglicher Rhythmus á 90 Minuten. Dadurch erhält man ca. 22/23 Fachseminarsitzungen. Da die 90-Minuten-Fachseminare von vielen FSL & LAA als zu kurz bewertet wurden, ist es sinnvoll auf 120 Minuten je Sitzung zu gehen. Dadurch reduziert sich allerdings die Zahl der verpflichtenden Sitzungen je LAA auf ca. 17 Sitzungen. Die in den Fachgruppen erarbeiteten Ideen für die einzelnen Sitzungen müssten dann auf die 17 Sitzungen verteilt werden.

Dabei sollte beachtet werden, dass die Inhalte nur VORSCHLÄGE sind und jede FSL bedarfsorientiert arbeiten sollte, d.h. die Wünsche und Interessen der LAA zu berücksichtigen.

In den Arbeitsplänen muss dann ausgewiesen werden, ob es sich um 90-Min-Veranstaltungen handelt oder um 120 Min.-Veranstaltungen. Die LAA müssen dann Buch darüber führen, wie viele Stunden sie in jedem Fachseminar absolviert haben.

Eine Fachseminarsitzung nennt sich künftig Monomer. 2-3 Sitzungen zu einem Thema wird mit dem Begriff Modul(komplex) benannt.

Das gesamte Fachseminar heißt künftig Fachdidaktisches Basismodul.

Die Fach-Konzeptgruppen haben Vorschläge erarbeitet, welche Inhalte unbedingt vermittelt werden sollten. Eine einzelne Fachseminarsitzung wird künftig Monomer genannt. Wenn es 2-3 Sitzungen zu einem Thema gibt, dann sind diese 2-3 Monomer-Sitzungen ein Modul. So gibt es z.B. in Deutsch das Modul „Lesen“ bestehend aus 2-3 Monomer-Sitzungen.

Die einzelnen Fächer werden noch Sitzungen haben, auf denen Ideen für einzelne Monomer-Sitzungen erarbeitet/vorgestellt werden. Jede Fachseminarleitung entscheidet SELBST, welche Inhalte in den 17 Sitzungen á 120 Minuten vermittelt werden sollen.

Das Blended Learning in der NICHT-Fachseminarwoche fällt ab Sommer weg, und zwar sowohl für neue LAA als auch für Bestands-LAA! In der Verordnung gibt es hierzu einen Paragrafen.

In den Nicht-Fachseminarwochen bieten die Fachseminarleitungen den LAA Unterstützung an, z.B. durch: Sprechstunden, Coachingformate, zusätzliche Unterrichtsbesuche ohne vollständige Planung, Samstagtreffen, Gruppenhospitationen. Die Unterstützungsangebote müssen in den Arbeitsplänen ausgewiesen werden.

Die LAA müssen ca. 20 Stunden Unterstützung annehmen (und mit Logbuch/Unterschrift dokumentieren). Die Verteilung der 20 Std. auf die drei Fachseminarleitungen, die Allg. Seminarleitung und die drei Semester erfolgt individuell und in Absprache mit der Allg. Seminarleitung (je nach individ. Bedarf).

Die neuen LAA erhalten mindestens 1 UB je Fach und je Semester, also insgesamt 3×3 = 9 UBs. Zusätzlich müssen die LAA 1 Wahl-UB absolvieren (möglichst im 1. oder 2. Semester). Weitere UBs können über die 20 Std. Unterstützung erfolgen (dann z.B. als Coaching oder ohne Entwurf).

Ja, es bleibt bei den altbekannten Formularen nach §15 im 1.+2. Semester und nach §17 im 3. Semester.

Nein, es bleibt bei zwei Fachstunden die gezeigt werden und der Vierer-Prüfungskommission (2 Fachseminarleitungen, Schulleitung und Vorsitz).

Fachseminarleitungen sind weiterhin Zweitprüfende in der Modulprüfung. Allerdings darf eine Allg. Seminarleitung seine neuen LAA nicht mehr als Erstprüfer prüfen, sondern nur noch fremde LAA. Für die Fachseminarleitungen gilt das nicht.

Nein! Da wir das Seminartagkonzept haben, können die Deutsch- und Mathefachseminarleitungen ihren UB-Tag an JEDEM Tag haben außer an ihrem Seminartag. Die Fachseminarleitungen am Freitag sollten beim Donnerstag bleiben, da sie LAA aus versch. Seminartagen haben.

Es liegt in der Eigenverantwortung der LAA, Inhalte selbstständig nachzuarbeiten. Es bedarf keiner Hausaufgaben oder Kontrollen o.Ä.

Für das dritte Fach besteht automatisch die Möglichkeit in der Folgewoche die Sitzung nachzuholen, da die LAA zur Fachseminarzeit „frei“ haben.

Für die Deutsch- und Matheseminare besteht die Möglichkeit Sitzungen am Seminartag in der 2. Schiene nachzuholen. Da das Allg. Seminar auch nur noch 14täglich stattfindet, haben die LAA am Seminartag jede zweite Woche „frei“ in der 2. Schiene.

Ja, es ist angedacht, dass ausgewählte Fachseminarleitungen ihre Sitzungen in die Fortbildungsdatenbank eintragen. Es ist aber fraglich, ob Bestandslehrkräfte für eine 90 bzw. 120minutige Sitzung zu Besuch kommen und ob sie überhaupt um 8.30 Uhr oder freitags um 12.00 Uhr freigestellt werden. Es wird sicherlich die Möglichkeit geben in der Datenbank die Veranstaltungen nur für einen geschlossenen Personenkreis (z.B. die eigenen LAA) anzubieten. Dann kommt niemand anderes dazu.

In der 3. Zeitschiene (15.00 – 17.30 Uhr) sollen künftig Vertiefungsmodule stattfinden: übergreifende Vertiefungsmodule durch die Allg. Seminarleitung und fachdidaktische Vertiefungsmodule durch die Fachseminarleitung.

Aktuell ist angedacht, dass jede Fachseminarleitung EINE Veranstaltung pro Halbjahr anbietet und in die Fortbildungsdatenbank einträgt. Zur Ideensammlung wird es noch eine Veranstaltung in der Region 3 geben.

Mein Vorschlag für die fachdidaktischen Module ist zum einen Inhalte anzubieten, die man als Fachseminarleitung gerne macht und nie schafft, z.B. Workshop im Grips-Theater mit anschl. Theaterbesuch oder I-Mint-Akademie oder Zoo-Besuch mit Workshop in der Zooschule. Diese Inhalte kann man mit den eigenen LAA absprechen und dann entweder als geschlossene Veranstaltung anbieten oder ggf. zusammen mit den Mentor:innen der eigenen LAA durchführen (erweiterter Personenkreis).

Zum anderen können es Angebote sein, die man z.B. an seiner Schule sowieso anbieten wollte (z.B. Fachkonferenz, Mathewerkstatt umbauen, Schulgarten planen) und zu denen sich neben den Kolleg:innen der eigenen Schule auch die eigenen LAA dazu anmelden können, z.B. auch mit ihren Mentor:innen.

Was ändert sich für die Bestands-LAA?

Es bleibt bei den Pflicht-UBs 1x je Fach und Semester = 3×3 sowie 2x Wahl-UBs = 11 UBs insgesamt.

Bestands-LAA haben ab Sommer denselben Zeitumfang bei den Fachseminaren, wie die neuen LAA, d.h. 120 Minuten 14täglich.

Bestands-LAA haben ab Sommer kein Blended Learning mehr. In der NICHT-Fachseminarwoche nehmen auch die Bestands-LAA die Unterstützungsangebote ihrer Fachseminarleitungen teil (Sprechstunde, Coachingangebote, zusätzliche UBs ohne schriftlicher Planung).

Was ändert sich für neue LAA?

Ja, die neuen LAA sind in einer Allg. Seminargruppe an einem Seminartag. Das Allg. Seminar findet 14täglich für die neuen LAA statt.  In den Fachseminaren sind die LAA weiterhin gemischt.

Ja, mindestens einen UB je Fach und Halbjahr = 3×3 UBs sowie zusätzlich einen Wahl-UB im 1. oder 2. Semester.

Ja, es gibt weiterhin 1 Modulprüfung, allerdings soll es wohl nur noch multimediale Modulprüfungen als Format geben. Außerdem ist der Erstprüfer ein fremder Seminarleiter. Die Fachseminarleitungen bleiben Zweitprüfende.

Die neuen LAA nehmen Unterstützungsangebote der Fachseminarleitungen an, z.B. Sprechstunden, Coaching oder zusätzliche UBs ohne schriftliche Planung. Sie müssen ca. 20 Stunden Unterstützung durch die drei Fachseminarleitungen und die Allg. Seminarleitung insgesamt annehmen und nachweisen.

Ja, die neuen LAA müssen Vertiefungsmodule im Umfang von 30 Zeitstunden verteilt auf die drei Semester besuchen und nachweisen. Das kann auch bei fremden Fachseminarleitungen oder Allg. Seminarleitungen geschehen.

Sie haben 12 Stunden (statt aktuell 10) Stunden und werden mit 10 Stunden den Schulen angerechnet.

Es bleibt bei den bekannten §15 und §17 Beurteilungen.